Unsere Hausordnung und Schulregeln
1. Erziehungspartnerschaft – Grundlage und Bedeutung:
„Die Schule hat den in der Landesverfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen.“ (Schulgesetz §1)
Zu dem Erziehungsauftrag gehören u.a. die Erziehung zur „Achtung der Würde“ anderer, zur „sozialer Bewährung“ und zur „Anerkennung der Wert- und Ordnungsvorstellungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“.
Bei der Erfüllung des schulischen Auftrags ist die Mitbestimmung der Eltern bei Erziehung und Bildung zu berücksichtigen. Eine „Mitbestimmung“ weist darauf hin, dass Schule und Eltern im Sinne einer „Erziehungspartnerschaft“ die Kinder gemeinsam erziehen.
2. Unsere Schulregeln
Regeln für ein gutes Miteinander
„Wir behandeln die Anderen so, wie wir selbst gerne behandelt werden wollen.“
Das bedeutet:
Wir sind höflich, hilfsbereit und achten aufeinander.
Wir hören einander zu und lassen uns ausreden.
Wir gehen sorgsam mit eigenen und fremden Materialien um.
Wir achten auf Ordnung im Klassenzimmer und im ganzen Schulhaus.
Wir bewegen uns umsichtig und rücksichtsvoll.
Wir essen und trinken nur in den Pausen.
In der großen Pause sind und bleiben wir auf dem Schulhof.
Während der Unterrichtszeit sind wir auf den Gängen und dem Hof leise.
Wir sind pünktlich: nicht zu spät und nicht zu früh.
Wir halten uns an die Anweisungen der Lehrkräfte und der pädagogischen Fachkräfte.
3. Verantwortlichkeiten von Eltern
Im Krankheitsfall wird das Kind morgens vor 7:25 Uhr telefonisch abgemeldet. ðTel: 07824-803/ Anrufbeantworter
Bei Frau Lohrer erfolgt die Abmeldung vom warmen Mittagessen und/oder der flexiblen Nachmittags-betreuung. ðTel: 0151-59178935
Eltern verabschieden sich von ihrem Kind spätestens vor dem Schulgebäude. Eltern warten nach Unterrichtsende zur Abholung nicht im Schulgebäude und nicht auf dem Schulhof, sondern vor der Schule oder auf dem Parkplatz. Das Parken in der Bushaltestellenbucht ist untersagt. Bitte nutzen Sie umliegende Parkplätze und nicht den Gehsteig vor dem Haupteingang.
Aus der Verlässlichen Grundschule dürfen Kinder jederzeit von den Eltern abgeholt werden.
4. Hausordnung
Haargel, Rasierwasser und andere Düfte (Schulgesetz § 23 Absatz 2)
Stark duftende Substanzen können zu Atemwegsbeschwerden führen und Allergien auslösen. Deshalb sind Substanzen, die andere belästigen, bei uns nicht erlaubt.
Basecap (Käppi), Kapuze des Kapuzenpullovers, sonstige Mützen
Basecaps, Kapuzen und Mützen werden nicht im Unterricht getragen und werden entweder an die Garderobe gehängt oder im Schulranzen verstaut.
Kaugummi
Das Kaugummikauen ist im gesamten Schulhaus und auf dem Pausenhof untersagt.
Handy, Geld und andere Gegenstände (Schulgesetz § 23 Absatz 2)
Handys und Smartwatches sind während der Schulzeit ausgeschaltet und bleiben in der Schultasche. (elektronische Geräte, wie bspw. MP3-Player, Spielekonsolen etc., bleiben zu Hause.)
Bei Missachtung wird nach einmaliger Ermahnung das Gerät eingezogen und ist dann frühestens am selben Tag nach Unterrichtsende von einem Erziehungsberechtigten bei einer Lehrkraft abzuholen. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung eines mitgebrachten Gerätes.
Gegenstände, die vom Unterrichtsgeschehen ablenken, größere Geldbeträge und/oder Gegenstände mit ideellem Wert bleiben zu Hause. Die Schule übernimmt bei Verlust von persönlichen Gegenständen keine Haftung.
Allen Schülern ist es untersagt, Gegenstände mitzubringen, die die allgemeine Sicherheit und Ordnung in der Schule gefährden.
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (gemäß Schulgesetz § 90) bei Verstößen gegen die Regeln für ein gutes Miteinander und/oder die Hausordnung
Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird das Kind zur Verantwortung gezogen. Die Maßnahme dafür legt die Klassenleitung, die Fachlehrkraft oder die Schulleitung fest.
Bei Beleidigungen von Lehrkräften, im Ganztag beschäftigten Personen und auch bei Beleidigungen von Mitschülerinnen und Mitschülern sowie gravierenden Unterrichts-, Lernzeitstörungen sowie der Behinderung anderer in den Nachmittagsclubs erfolgt zeitnah ein Elterngespräch im Beisein des beteiligten Kindes. Bei weiteren sich wiederholenden derartigen Vorfällen erfolgen weitere gestufte Maßnahmen: (Stufe 1) Nachsitzen donnerstags von 12:00 bis 12:40 Uhr, (Stufe 2) Abholung aus dem Unterricht, (Stufe 3) Unterrichtsausschluss mit Meldung an den KSD.
Ganztagskinder können bei mehrmaligem Fehlverhalten vom Ganztag (Lernzeit und Nachmittags-Club) ausgeschlossen werden. Das Recht auf eine Betreuung in der Verlässliche Grundschule und privat zu zahlender Hortbetreuung im Schulhaus bleibt davon unbeschadet.
Bei mutwilligen Beschädigungen ist das Kind bzw. sind seine Eltern verpflichtet, Schadensersatz zu leisten.
Stand: Oktober 2021